supportgate
Leitfaden

Fine-Tuning: Wann werden Sie Anbieter nach dem EU AI Act?

Veröffentlicht am 12. Oktober 2026

Auf dieser Seite

Die kurze Antwort

Für das Modell selbst meist nicht. Bieten Sie aber ein darauf aufbauendes KI-System unter Ihrem eigenen Namen an, sind Sie der Anbieter dieses Systems (Artikel 3 Nummer 3). Für das Modell mit allgemeinem Verwendungszweck sagen die Leitlinien der Kommission, dass jemand, der ein Modell ändert, nur dann dessen Anbieter wird, wenn die Änderung die Allgemeinheit, die Fähigkeiten oder das systemische Risiko des Modells erheblich verändert, und dass heute nur wenige Änderungen diesen Punkt erreichen. Leitlinien sind kein verbindliches Recht, zeigen aber, wie die Kommission die Vorschriften auslegt.

Das indikative Kriterium

Die Leitlinien nutzen den Rechenaufwand als Indikator: Die Änderung zählt, wenn sie mehr als ein Drittel des Rechenaufwands verwendet, mit dem das ursprüngliche Modell trainiert wurde. Ist dieser Wert unbekannt, verwenden die Leitlinien ein Drittel von 1025 FLOP für Modelle mit systemischem Risiko und ein Drittel von 1023 FLOP für andere Modelle.

Wenn Sie doch Anbieter werden

Ihre Pflichten betreffen nur die Änderung. Sie ergänzen die Dokumentation um die Änderungen, und Ihre Urheberrechtsstrategie und Ihre Zusammenfassung der Trainingsdaten umfassen nur die für die Änderung verwendeten Daten. Ändern Sie ein Modell mit systemischem Risiko über den Schwellenwert hinaus, hat auch das neue Modell systemisches Risiko, und Sie müssen die Kommission benachrichtigen.

Bei Hochrisiko-Systemen ist es anders

Für Hochrisiko-KI-Systeme regelt Artikel 25, dass ein Händler, Einführer, Betreiber oder sonstiger Dritter zum Anbieter wird, wenn er das System mit seinem Namen oder seiner Handelsmarke versieht, eine wesentliche Veränderung vornimmt, sodass es ein Hochrisiko-System bleibt, oder die Zweckbestimmung eines Systems, auch eines Systems mit allgemeinem Verwendungszweck, so ändert, dass es zu einem Hochrisiko-System wird.

Fine-Tuning-Daten trotzdem dokumentieren

Unabhängig von Ihrer Rolle sollten Sie festhalten, mit welchen Daten Sie feinabgestimmt haben: Quellen, Bereinigung, gefundene personenbezogene Daten und wie damit umgegangen wurde. Siehe Firmendaten für das Fine-Tuning eines LLM vorbereiten. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.